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Sonderfälle beim Aufbau

Was soll ich in problematischen Sonderfällen tun?

Wie bei jedem Projekt können Sie auch bei dem Kauf und Aufbau Ihres Spielgerätes auf Hindernisse stoßen. Besonders der Untergrund und die lieben Mitmenschen können Ihnen bei der Errichtung Ihres Spielgerätes Schwierigkeiten bereiten. Aber auch diese Sonderfälle können Sie mit unseren Tipps lösen.

Ihr Untergrund ist zu fest

Als Vorabinformation möchten wir Ihnen dringend dazu raten, den Boden vor dem Kauf des Spielgerätes genau zu prüfen. Vermeiden Sie harten Untergrund wie Beton oder Stein, sofern Sie es können. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, Ihren Spielturm auf weichem Untergrund zu errichten, müssen Sie erhöhte Sicherheitsmaßnahmen treffen. Fester Untergrund muss unbedingt sturzsicher gestaltet werden. Legen Sie diesen deshalb großzügig mit Fallschutzmatten aus. Rindenmulch, feiner Kies und Sand eignen sich auch zur Absicherung des harten Bodens. Zum Befestigen des Spielgerätes in Betonboden haben wir auch noch einige Tipps für Sie.

Die eine Variante wäre die folgende:

  1. Das Spielgerät ist bereits bei Ihnen angekommen.
  2. Anhand der Bedienungsanleitung entnehmen Sie die genauen Maße der Füße.
  3. Hier sind die Abstände zwischen den Füßen sowie deren Durchmesser entscheidend.
  4. Sie markieren die jeweiligen Stellen auf dem Beton mit Kreide.
  5. Die Abstände sollten Sie möglichst genau einhalten. Die Durchmesser sollten Sie sicherheitshalber um einige cm erweitern.
  6. Mit einer Wasserwaage kontrollieren Sie, ob Sie die Markierungen auch gerade gesetzt haben.
  7. Verwenden Sie zum Schneiden des Betons eine Kreissäge mit Diamantenblatt oder Schleifscheibe.
  8. Stellen Sie die Sägetiefe ein, diese sollte mindestens 5 cm betragen.
  9. Beginnen Sie am Ende der Betonfläche einzusägen und sägen Sie die gekennzeichneten Stellen langsam aus.
  10. Sobald Sie das Grundgerüst Ihres Spielgerätes errichtet haben, stellen Sie dieses mit den Füßen in die Löcher.
  11. Dabei brauchen Sie die Hilfe mindestens einer weiteren Person.
  12. Achten Sie unbedingt per Wasserwaage darauf das Grundgerüst gerade zu halten!
  13. Rühren Sie nun Beton an und gießen Sie die Löcher aus.
  14. Mittels Stützpfosten können sie verhindern, dass sich das Spielgerät während der Aushärtung des Betons zur Seite neigt.
  15. Nach ungefähr 48 Stunden ist der Beton hart genug, dass Ihre Kinder endlich auf Ihrem Spielgerät spielen können.

Diese Methode ist ziemlich aufwendig und empfehlen wir Ihnen nur, wenn Sie 

  • in der Handhabung einer Kreissäge absolut sicher sind und entsprechende Schutzkleidung besitzen
  • es verschmerzen können, dass sich in Ihrem Beton- oder Steinboden unveränderliche Löcher befinden

Falls Ihnen diese Methode nicht zusagen sollte, bieten wir Ihnen eine weitere Methode zur Befestigung Ihres Spielgerätes in Beton:

Besorgen Sie sich Schraubanker oder Betonschrauben aus dem Baumarkt .Diese Betonschrauben beanspruchen relativ kleine Schraublöcher in Ihren Betonplatten und halten selbst hohes Gewicht zuverlässig. Auch wenn ein Beton- oder Steinboden besonders hohe Absicherung für Ihre Kinder erfordert, können Sie trotzdem jedes Spielgerät sicher und fest auf ihm aufbauen.

Ein zusätzlicher Tipp zur Sicherheit: Fallschutzmatten sind bei hartem Boden eine zusätzliche Alternative, um die Sprünge Ihrer Kinder sanft abzufedern.

Ihr Untergrund ist zu weich

Genauso wie einen zu harten Untergrund sollten Sie auch einen zu weichen Boden für Ihr Spielgerät möglichst vermeiden. Ein Boden der aus tiefreichenden Sand- oder Kiesschichten besteht, gibt bei der leichtesten Gewichtsbelastung sofort nach. Solchen Böden sollten Sie immer ein stabiles Fundament ermöglichen.

Graben Sie eine Kuhle, die etwas breiter als der Gesamtdurchmesser Ihres Spielgerätes ist und buddeln Sie so lange, bis Sie auf stabile Erde treffen. Füllen Sie die Kuhle von dieser Stelle an mit stabiler Erde auf. Alle Sorten außer Lehm sind geeignet. Nun können Sie Ihr Spielgerät ganz normal aufbauen und im Boden verankern. Das selbe Prozedere gilt auch für Kiesböden. Dieses Vorgehen bleibt Ihnen erspart, wenn Sie nach wenigen Metern des Grabens in Ihrem sandigen oder kiesigen Boden auf feste Erde treffen. Nutzen Sie in diesem Fall einfach die sogenannten Einschlaghülsen zum Befestigen Ihres Spielgerätes. Diese Bodenhülsen geben Ihrem Spielgerät besonders sicheren Halt auf weichen Böden.

Ihr Untergrund ist abschüssig

Wenn Ihr Untergrund sehr abschüssig ist, sollten Sie diesen nach Möglichkeit einebnen. Sollte Ihr Boden nur ein leichtes Gefälle aufweisen, ist der Aufbau eines Spielgerätes auf ihm durchaus möglich. Nutzen sie zum Befestigen Ihres Spielgerätes auf abschüssigem Untergrund einfach die sogenannten U-Pfostenträger. Dieser Träger besitzt einen gebogenen Stahlträger mit einem Moniereisen. Dieses Moniereisen können Sie in verschiedenen Längen enthalten, sodass es auch bei abschüssigem Boden stabilen Halt garantiert.

Meine Nachbarn sind sehr empfindlich

Leider kann Ihnen dies immer passieren. Sie verstehen sich eigentlich mit all Ihren Nachbarn blendend. Sobald aber die Rede von einem Spielturm in Ihrem Garten ist, bahnt sich Streit an. Der Nachbar hat Angst vor Lärmbelästigung durch Kindergeschrei und fürchtet um seine Privatsphäre. Nehmen Sie in jedem Fall immer Rücksicht auf Ihre Mitmenschen. So ersparen Sie sich handfeste Nachbarschaftsstreits.

Errichten sie Ihre Spielgeräte so, dass sie einen respektvollen Abstand zum Grundstück des Nachbarn lassen. Stellen Sie auch sicher, dass Ihr Kind von dem Spielturm oder der Schaukel aus nicht in den privaten Bereich Ihrer Nachbarn schauen kann. Lassen Sie Ihr Kind nach 22 Uhr nicht mehr im Garten toben. Ab dann gilt nämlich die allgemeine Nachtruhe.

Sie können aber beruhigt sein. Das Recht ist meist auf Ihrer Seite. Zumindest, wenn Sie sich an folgende Voraussetzungen halten:

  • Die Spielgeräte müssen regelmäßig von Ihnen gewartet werden.
  • Wenn das Gerät aufgrund schlechter Pflege oder einer fehlerhaften Konstruktion die Sicherheit Ihrer Kinder oder die Ohren Ihres Nachbarn gefährdet, kann dieser Sie anzeigen.
  • Dies gilt etwa für das ständige laute Quietschen einer rostigen Schaukel.
  • Eigene Sonderkonstruktionen von Spieltürmen, die besonders hoch sind oder über kein Siegel verfügen, könnten ebenfalls zu einem rechtlichen Problem für Sie werden.
  • Das Spielgerät muss außerdem eindeutig auf Ihrem Grundstück stehen. Da rechtliche Bestimmungen bezüglich Ihres Grundstückes von dem jeweiligen Bauamt Ihrer Stadt abhängen, kann dieses Ihnen genaue Informationen zu diesem Thema liefern.

Ich habe einen Gemeinschaftsgarten

Wie schaut es aber nun Gesetz dem Fall aus, dass Sie sich einen Garten mit mehreren Mietern teilen? Sie dürfen keine permanenten Änderungen ohne Zustimmung des Vermieters vornehmen. Wenn der Vermieter nicht zustimmt, dürfen Sie nur unbefestigte Spielgeräte in Ihrem Gemeinschaftsgarten verwenden. Dazu gehören zum Beispiel die Babyschaukel oder ein aufblasbares Planschbecken. Verankerte Spielgeräte gelten nämlich als bauliche Veränderung und benötigen eine ausdrückliche Genehmigung.

Unser Tipp: Fragen Sie Ihren Mieter ob Sie das Spielgerät alternativ mittels eindrehbarer Bodenanker befestigen dürfen. Diese Bodenanker sind jederzeit leicht zu entfernen und hinterlassen keine Schäden im Rasen. Achten Sie auch darauf, dass Gartennutzrecht der anderen Mieter nicht einzuschränken. Bedenken Sie ebenfalls, dass Sie als Eigentümer des Spielgerätes für Unfälle haften, die aufgrund mangelnder Sicherheitsmaßnahmen passieren. Warten Sie die Spielgeräte regelmäßig.

Stellen Sie sicher, dass die Kinder nur unter Aufsicht auf Ihren Geräten spielen. Wenn Sie einer Doppelhaushälfte mit Garten zur Miete wohnen, gilt dasselbe. Sie dürfen ohne Genehmigung alles in Ihrem Garten aufstellen, das nicht fest verankert ist. Alles andere bedarf einer Genehmigung seitens Ihres Vermieters.

Wir sind mehrere Eigentümer

Wenn Sie sich das Eigentumsrecht Ihres Grundstückes mit mehreren Personen teilen, gilt folgendes: Sämtliche Beschlüsse, die Ihr Haus und Grundstück betreffen, können Sie nur dann umsetzen, wenn auch jeder Einzelne von Ihnen damit einverstanden ist. Bauliche Veränderungen von Spielgeräten, die im Boden fixiert werden, benötigen immer die Zustimmung aller Eigentümer.

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